Bei allen Sanierungs-, Abriss- oder auch Neubaumaßnahmen fallen Abfälle an, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu verwerten sind. Darüber hinaus sind Vorgaben zur Nachweisführung, Überwachung und Dokumentation der Entsorgung einzuhalten.
Die Kosten für die Entsorgung der anfallenden Abfälle stellen häufig einen Großteil der Gesamtkosten dar. Daher ist es für die Kalkulation vor Beginn und die Plausibilitätsprüfung bei Abschluss der Maßnahme wichtig Art und Menge der Abfälle zu kennen. Aber nicht nur die Art der Abfälle, sondern auch ihre chemischen und physikalischen Eigenschaften entscheiden über die Möglichkeiten der Wiederverwertung oder die anfallenden Entsorgungskosten.
Bei diesen Themen stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite:
- Erfassung und Kategorisierung aller anfallenden Abfälle gemäß AVV;
- Durchführung von Deklarationsuntersuchungen inkl. Probenahme gem. LAGA PN 98 und abfallrechtlicher Einstufung;
- Erarbeitung einer Kostenschätzung für Rückbau und Entsorgung;
- Erstellung von Rückbau- und Verwertungskonzepten;
- Anmeldung der Abfallerzeuger bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall);
- Durchführung des Nachweisverfahrens für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle als Verfahrensbevollmächtigter des Abfallerzeugers, Einsatz der Software des Providers ZEDAL;
- Koordination, Überwachung und Dokumentation der Entsorgung;
- Plausibilitätsprüfung für die entsorgten Abfallmengen;
- Baustellenbezogene Tätigkeit als Abfallbeauftragter.